Ein hoher Investitionsstau belastet die Sportstätten. Um den zu lösen, fordert der Städtetag vom Bund jährlich eine Milliarde Euro.

Die deutschen Städte und Gemeinden fordern von Bund und Ländern ein Investitionsprogramm zur Förderung kommunaler Sportstätten. Bei einer Pressekonferenz des Deutschen Städtetags am Mittwoch bezifferte dessen Vizepräsident OBM Burkhard Jung aus Leipzig den Sanierungs- und Investitionsstau bei den Vereinssportstätten mit elf Milliarden Euro und bei den kommunalen Sportstätten mit 20 Milliarden Euro. Auch in seinem „Zukunftsplan Deutschland“, den der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) im Januar vorlegte, spricht sich der Verband für ein Sportstätteninvestitionsprogramm aus. Der DStGB schätzt den Sanierungsbedarf „bei zahlreichen kommunalen Bädern, Sporthallen und Sportplätzen“ auf 30 Milliarden Euro.

Sportstätten: Städtetag will jährlich eine Milliarde Euro

Konkret stellt sich Jung aus Sicht des Städtetags ein Fördervolumen von jährlich einer Milliarde Euro vor. Das Geld solle für den Neubau und die Sanierung von Sportstätten eingesetzt werden. Die Städte sähen sich zwar in der Pflicht, die Sportstätteninfrastruktur zu gestalten, bräuchten dafür aber „dringlich die Hilfe des Bundes und der Länder“, so Jung.

Etwa zwei Drittel der Sportstätten seien in kommunaler Trägerschaft. Die Kommunen übernähmen etwa 80 Prozent der öffentlichen Investitionen für den Sport. Viele der Sportstätten in Deutschland seien aber in den 1960er und 1970er Jahren entstanden und müssten nun nach modernen Standards instandgesetzt werden, sagt Jung. Überdies weist der DStGB in seinem „Zukunftsplan“ auf die oft fehlende Barrierefreiheit sowie „das derzeit geringe klimaneutrale und ressourcenschonende Bauen, Betreiben und Nutzen von Sportanlagen“ hin.

Sport als Kitt der Gesellschaft

Die Sportinfrastruktur leiste einen „wesentlichen Betrag“ für die Lebensqualität in den Städten, so Jung. Dazu gehörten Aspekte wie Bewegung, Gesundheit, Wertevermittlung, sozialer Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft und Integration. Gerade die Coronakrise führe deren Wichtigkeit vor Augen. „Sport ist ein wesentlicher Kitt, um unsere Gesellschaft zusammenzuhalten“, sagt Jung. Es gehe Leistungs-, Breiten-, Reha-, Vereins-, Kinder- und Jugendsport; um Sportplätze, Stadien und Schwimmhallen, teils in Schulen, teils im öffentlichen Raum, teils an Vereine verpachtet, teils im Profibetrieb. All diesen Facetten müsse die kommunale Sportentwicklungsplanung gerecht werden.

Zudem wandele sich das Sportverhalten der Menschen. Auch darauf müsse die Stadtplanung reagieren. Der Trend gehe hin zum Individualsport. Der öffentliche Raum wie Parkanlagen werde immer stärker sportlich genutzt. Hier gebe es ebenfalls Investitionsbedarfe.

Sport eine nur freiwillige Aufgabe von Kommunen

Dass der Sport größtenteils zum freiwilligen Aufgabenbereich von Kommunen gehöre, behindere insbesondere in finanzschwächeren Städten entsprechende Investitionen. Zudem setzten die Länder der jeweiligen Sportstättenentwicklung unterschiedliche Rahmenbedingungen. Dies erschwere eine bundesweit homogene Strategie im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die aktuelle Situation werde der Bedeutung des Sports nicht gerecht.

Jung regt an, den Sport in den Landesverfassungen als Staatsaufgabe zu verankern, wie es für die Kultur im Freistaat Sachsen der Fall ist. Die Sportstättenentwicklung müsse als „Committment zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ begriffen werden. Exemplarisch erinnert der Städtetagpräsident an den sogenannten Goldenen Plan Ost, mit dem in den 1990er Jahren die Sportstätten der neuen Bundesländer weiterentwickelt wurden.

a.erb@stadtvonmorgen.de

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