Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen fordern bei wesentlichen Organisationsfragen im Zusammenhang mit der Coronakrise klare und einheitliche Vorgaben vom Land sowie vom Bund. Dies betrifft etwa den Umgang mit Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern. Zudem müsse gewährleistet bleiben, dass die kritischen Infrastrukturen aufrechterhalten werden. Der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund erwarten vom Land, dass es Prioritäten nennt, für welche Berufsgruppen Betreuungsmöglichkeiten für deren Kinder gesichert werden müssen.
„Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Um diesen effektiv entgegentreten zu können und zugleich handlungsfähig zu bleiben, benötigen die Behörden vor Ort klare und vor allem einheitliche Regelungen vom Land“, fordert der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Städtetags, OBM Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, mit den Präsidenten des Landkreistags und des Städte- und Gemeindebundes, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister Roland Schäfer (Stadt Bergkamen).
Funktionen der Daseinsvorsorge sicherstellen
„Wichtige gesellschaftliche Funktionen der Daseinsvorsorge – gerade im Gesundheitswesen – müssen sichergestellt sein“, betont Hunsteger-Petermann. Dies dürfe etwa bei landesweiten Kita- und Schulschließungen nicht außer Acht gelassen werden. „Wir müssen und wollen in den Kommunen die Betreuung für die Kinder von Ärzten, Pflegern und anderen Menschen in Berufen sichern, die derzeit unverzichtbar sind.“ Hier müsse das Land klare Vorgaben machen und etwa in Schulen das Lehrpersonal danach ausrichten.
Einheitlichkeit für den Umgang mit Kleinveranstaltungen
Zudem fordern die drei Verbände das Land und den Bund dazu auf, sich auf eine einheitliche Regelung für Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern zu verständigen. „Es ist richtig, dass in Nordrhein-Westfalen alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen abgesagt werden oder ohne Publikum stattfinden. Alle kleineren Veranstaltungen über eine Einzelfallentscheidung zu regeln, ist allerdings ineffektiv und bindet unnötig personelle Ressourcen.“
Dennoch wollen die Kommunen, wie jetzt schon bei Großveranstaltungen vorgesehen, die Möglichkeit behalten, auch bei kleineren Veranstaltungen von einer Vorgabe des Landes abzuweichen. Die letzte Entscheidung müsse vor Ort liegen, damit die Risikoeinschätzung dort berücksichtigt werden könne, betont Hunsteger-Petermann.
Verlässliches Informationsangebot gefordert
Zudem sei es unerlässlich, die Bevölkerung verantwortungsvoll und ausführlich zu informieren. „Die Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Landesregierung muss weiter ausgebaut werden. Wir brauchen eine 24-Stunden-Hotline, damit sich die Bürger verlässlich beraten lassen können.“