Die Stadt Jena hat angesichts der Coronakrise eine Mundschutzpflicht verfügt. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen soll die Verbreitung des Coronavirus eindämmen. Damit setzt die Stadt ihre konsequente, strenge und bislang erfolgreiche Strategie zur Eindämmung des Virus fort. Wie sie die Mundschutzpflicht umsetzt, erklären OBM Thomas Nitzsche und Enikö Bán, die Leiterin des Gesundheitsamts.
Engagement in zwei Phasen gegen die Virusverbreitung
OBM: Herr Nitzsche, wie stellt sich die Situation in Jena dar, was die Verbreitung des Coronavirus betrifft?
Thomas Nitzsche: Bis dato haben wir in Jena mit rund 110.000 Einwohnern 133 Coronafälle. Im thüringischen Vergleich ist das eine durchaus hohe Zahl. Wir verzeichnen jedoch im Augenblick den Effekt, dass die Kurve nicht weiter exponentiell ansteigt, sondern eher abflacht. Unter den Fällen sind auch 28 schon wieder genesene Personen. Wir reagieren auf die Verbreitung des Coronavirus in zwei Phasen. In der ersten Phase haben wir Reiserückkehrer nach Jena strenger als nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts abgefangen. Darunter waren auch Reisegruppen aus Österreich, bei denen allein sich 13 Positivtests ergaben. Unter den insgesamt 133 Coronafällen in Jena sind 42 Rückkehrer, die wir auf diese Weise identifiziert haben. Diese hohe Quote bestärkt uns in unserem strengen und konsequenten Vorgehen. Die erste Phase zielte also darauf ab, das Virus nicht in die Stadt einzuschleppen.
OBM: Und die zweite?
Thomas Nitzsche: Die zweite Phase richtet sich nun auf die Verbreitung des Virus innerhalb der Stadt. Dafür gilt unter anderem die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
Enikö Bán: Dabei steht nicht der Träger der Mund- und Nasenbedeckung im Fokus. Sondern es geht vielmehr darum, dass Maskenträger, die möglicherweise infiziert sind, aber noch keine Symptome zeigen und denen die eigene Krankheit daher nicht bewusst ist, das Risiko einer möglichen Ansteckung für andere reduzieren. Der Mundschutz ist also ein Fremdschutz für andere.
Thomas Nitzsche: Darüber hinaus gelten natürlich alle anderen Sicherheitsregeln wie der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen zwei Personen oder wie ein regelmäßiges Reinigen der Masken.
Kommunikation sorgt für Akzeptanz der Mundschutzpflicht

Sorgt für ein konsequentes und strenges Vorgehen gegen die Verbreitung des Coronavirus: OBM Thomas Nitzsche aus Jena. (Quelle: Stadt Jena)
OBM: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Maskenpflicht in der Stadt durchsetzen?
Thomas Nitzsche: Bislang haben wir mit unseren strengen Regeln für Reiserückkehrer eine sehr gute Erfahrung gemacht. Sie treffen auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Ordnungsamt agiert sehr kommunikativ, das sorgt für zusätzliches Verständnis. Wir hoffen außerdem auf einen Nachahmereffekt, der dazu führt, dass immer mehr dem Vorbild folgen. Zudem kontrolliert das Ordnungsamt die Mundschutzpflicht.
OBM: Welche Möglichkeiten der Sanktionen haben Sie denn?
Thomas Nitzsche: Ähnlich wie für die Durchsetzung der Kontaktverbote, die es nur erlauben, maximal zu zweit oder im Familienverbund unterwegs zu sein, patrouillieren Kräfte des Ordnungsamts auch für die Durchsetzung der Mundschutzpflicht. Wir haben die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen, wenn gegen die entsprechende Allgemeinverfügung verstoßen wird. Das bewegt sich im zweistelligen Eurobereich. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass es das in den meisten Fällen aber überhaupt nicht braucht und dass die Ordnungskräfte viele Fälle kommunikativ lösen.
Einführung der Mundschutzpflicht in drei Stufen
OBM: Wie setzen Sie die Mundschutzpflicht zeitlich auf?
Thomas Nitzsche: Die gesamte Allgemeinverfügung, zu der die Mundschutzpflicht gehört, gilt bis zum 19. April. Die Mundschutzpflicht führen wir in drei Stufen ein. Erstens bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann. Zweitens ab Montag für den Einzelhandel, für Supermärkte und den Nahverkehr. Die dritte Stufe erstreckt sich auf alle Betriebe und Arbeitsplätze: Dort ist die Mundschutzpflicht ab Ostern gültig oder muss alternativ ein strenges Hygienekonzept, dass eine ähnliche Wirkung wie die Mundschutzpflicht entfaltet, umgesetzt werden.
Enikö Bán: Die Maßnahme zielt darauf ab, die mögliche Verbreitung des Coronavirus an Arbeitsplätzen einzudämmen. Damit soll sie vor allem das Personal in systemrelevanten Bereichen schützen. Übrigens rufen wir die Bevölkerung dazu auf, für den eigenen Mundschutz zu sorgen, sich die Masken etwa selbst zu nähen. Denn natürlich darf der Bestand an Mund- und Nasenschützen für medizinisches Personal damit nicht konkurrieren.
OBM: Das Robert-Koch-Institut hat heute seine Einschätzung bezüglich Mundschützen geändert und empfiehlt nun Masken.
Enikö Bán: Wir sehen darin eine Bestätigung unserer Maßnahmen.
OBM: Sehen Sie sich in der Sache auch als Vorbild für andere Kommunen?
Thomas Nitzsche: Es gibt einzelne Kommunen, die ähnliches unternehmen. Es gibt aber auch andere, die schon verlautbarten, dass so etwas für sie nicht infrage käme.