Städte ringen wegen Corona um ihre Weihnachtsmärkte. Dortmund veranstaltet die „Weihnachtsstadt“. München sagt den „Christkindlmarkt“ ab.

Während das Infektionsgeschehen eine neue Dynamik erreicht, veranstalten viele Städte in diesem Jahr wieder ihre Weihnachtsmärkte. Die Durchführung solcher Events in der Coronakrise ist aber nicht unumstritten und sorgt für Unsicherheiten in den Städten. Heute stellte OBM Thomas Westphal die Pläne für die „Weihnachtsstadt“ in Dortmund vor. Dabei gehe man „besonnen, achtsam und verantwortungsvoll“ vor, betonte er. Auf dem Weihnachtsmarkt gilt die 2G-Regel: Nur Geimpfte und Genesene dürfen an die Stände. Demgegenüber sagt München den „Christkindlmarkt“ ab (Foto oben).

2G-Regel soll Weihnachtsmarkt in Dortmund sicher machen

Auf einer städtischen Pressekonferenz erklärte Westphal das Dortmunder Konzept. Nur wer geimpft oder genesen ist („2G“), darf das Angebot an den Verkaufs- oder Verzehrständen des Weihnachtsmarkts wahrnehmen. Die Regel ist an den Ständen ausgeschildert. Das Ordnungsamt kontrolliert stichprobenweise. Verstöße gegen die Regel werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld von 250 Euro bestraft. Auch private Sicherheitskräfte sind im Einsatz.

Damit versucht Dortmund den Beweis, dass die 2G-Regel im öffentlichen, nicht abgegrenzten Raum funktioniert. Dies wird im Zusammenhang mit der Weihnachtsmarktdebatte in verschiedenen Städten – auch in München – bestritten. Die Dortmunder „Weihnachtsstadt“ hat gerade die Besonderheit, dass sich der Weihnachtsmarkt nicht in einem abgegrenzten Gebiet befindet, sondern sich auf die gesamte Innenstadt erstreckt. Die 2G-Regel gilt als Zugangskriterium für die jeweiligen Stände, nicht jedoch für die City.

Dortmunder Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der 2G-Regel

Bei den 2G-Kontrollen vorzulegen sind ein Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis. Um doppelte Überprüfungen zu vermeiden, erhalten die bereits kontrollierten Weihnachtsmarktgäste ein tagesaktuelles Bändchen. Dieses weist ihren persönlichen 2G-Status aus. Auch an örtlichen Teststationen werden solche Bändchen nach Vorlage eines 2G-Nachweises ausgegeben.

Ausnahmen von der 2G-Regel sind Personen im Alter von unter 18 Jahren oder solche, die nachweislich etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Um die „Weihnachtsstadt“ zu besuchen, müssen diese sich allerdings testen lassen. Darüber hinaus gelten auf dem Weihnachtsmarkt entsprechende Hygieneregeln. Dazu gehört eine Maskenpflicht beim Anstehen an den Ständen. Zudem habe man in diesem Jahr das Event etwas „entzerrt“, so Westphal.

„Bittere Nachricht“: München sagt „Christkindlmarkt“ ab

Während in Dortmund also ab Donnerstag das adventliche Programm startet, sagt München den dortigen „Christkindlmarkt“ ab. Diese „bittere Nachricht“ teilte OBM Dieter Reiter nach einer Beratung im städtischen Krisenstab heute mit. „Die dramatische Situation in den Kliniken und die exponentiell steigenden Infektionszahlen“ ließen ihm keine andere Wahl. In seiner Abwägung hätten „der Gesundheitsschutz der Menschen und die Unterstützung der Beschäftigten in den Kliniken oberste Priorität“, so Reiter.

„Alles andere wäre eine nicht zu verantwortende Erhöhung des Infektionsrisikos und darüber hinaus das falsche Signal“, sagt der Oberbürgermeister. Es gehe jetzt darum, größere Menschenansammlungen zu vermeiden. „Der Christkindlmarkt wäre natürlich ein schönes vorweihnachtliches Zeichen für mehr Normalität gewesen, aber leider sind wir derzeit trotz der Möglichkeit von Impfungen weit von dieser Normalität entfernt – auch, weil sich immer noch nicht genügend Menschen haben impfen lassen.“

Der Veranstaltungsplatz für den Christkindlmarkt könne nicht abgegrenzt werden. „Damit wären die Zahl der Gäste und die Einhaltung der 2G-Regel nicht kontrollierbar“, meint Reiter. Für private Weihnachtsmärkte, deren Besucherzahl begrenzt werden kann, gilt in München die 2G-Plus-Regel: Der Zugang ist nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich negativ auf das Coronavirus getestet sind, möglich. Für die Standbetreiber, die vom Ausfall betroffen sind, prüft die Stadt einen finanziellen Ausgleich.

Märkte in Dresden und Chemnitz: Große Unsicherheit in Städten

Wie groß die Unsicherheit in den Städten ist, was die Durchführung von Weihnachtsmärkten betrifft, zeigt ein Statement der Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Sven Schulze aus Dresden und Chemnitz vom Donnerstag. Beide fordern vom Land Sachsen die rechtlichen Rahmenbedingungen, sollte der Freistaat Weihnachtsmärkte unterbinden wollen. Denn die Verantwortung für Absagen allein auf die Städte abzuwälzen, bedeute für die Kommunen „ein unkalkulierbares rechtliches Risiko“, heißt es in dem Statement. Schließlich erlaube doch die gerade erst erlassene Corona-Schutzverordnung des Landes grundsätzlich entsprechende Veranstaltungen.

„Ob die Lage in den Krankenhäusern dafür spricht, öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel generell abzusagen, kann letztendlich nur der Verordnungsgeber und das zuständige Ministerium beurteilen“, sagen Hilbert und Schulze. „Fakt ist, dass die Corona-Schutzverordnung eine Absage derzeit nicht rechtfertigt. Insofern werden die Weihnachtsmärkte derzeit weiter aufgebaut.“ Käme es zu Absagen, auch auf Basis einer kurzfristigen Änderung der Corona-Schutzverordnung, müssten Kommunen und Freistaat über die Entschädigung der Händler und Marktbetreiber sprechen. Ansonsten entstehe der Branche ein drastischer wirtschaftlicher Schaden.

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