Städtetagshauptgeschäftsführer Dedy fordert einen gesellschaftlichen Konsens gegen Hass und Hetze. Zudem schlägt er Bund und Ländern konkrete Maßnahmen vor.

Der Deutsche Städtetag fordert einen gesellschaftlichen Konsens, gegen Hass und Hetze einzutreten. „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung nun mit mehreren Gesetzesänderungen entschlossener gegen Hasskommentare und Beleidigungen, gegen Drohungen und Volksverhetzung vorgeht“, sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Dem müsse breites gesellschaftliches Engagement – auch der Internetkonzerne – folgen. Das Kabinett behandelte heute eine Änderung der Gesetze gegen Hasskriminalität.

„Mindestens ebenso wichtig wie Strafverschärfungen, Auflagen zur Löschung von strafbaren Inhalten und eine Meldepflicht für die Internetplattformbetreiber ist eine starke Zivilgesellschaft“, sagt Dedy. „Androhungen von schweren Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und körperlichen Angriffen im Internet oder in der Öffentlichkeit sind Straftaten. Sie gehören vor Gericht und müssen dort härter bestraft werden können.“ Hier seien Bund und Länder in der Pflicht.

„Hemmschwellen gegen extreme Auswüchse im Netz“

„Wir brauchen wirksame Hemmschwellen gegen extreme Auswüchse im Netz sowie gegen direkte Bedrohungen“, so Dedy. Immer mehr Amts- und Mandatsträger sind inzwischen betroffen von dieser Entwicklung. 2019 registrierte die Polizei mehr Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger in Deutschland als je zuvor.

In der vergangenen Woche meldeten sich mehrere OBM und kommunale Spitzenverbände zu Wort, um stärkere Maßnahmen gegen Hasskriminalität zu fordern. Ein aktuelles Beispiel für Hass und Hetze im Internet findet sich in Kaiserslautern, wo Fans des Fußalldrittligisten 1. FCK im Zusammenhang mit einer Debatte um die Stadionpacht den Oberbürgermeister Klaus Weichel massiv anfeinden.

Dedy schlägt konkrete Maßnahmen vor

„Wer betroffen ist, sollte strafwürdige Vorkommnisse konsequent zur Anzeige bringen, und die Justiz sollte Strafbares schnellstmöglich ahnden“, betont Dedy. Er regt an, in den Bundesländern sogenannte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegen Hasskriminalität einzurichten. Dies ist etwa in Nordrhein-Westfalen bereits der Fall. In Niedersachsen hat das Justizministerium neue Richtlinien für die Strafverfolgung erlassen. Demnach können Ermittlungsverfahren nicht ohne Weiteres wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn es um Angriffe gegen Amtsträger, Rettungssanitäter, Polizisten und Hilfeleistende geht. Dedy: „Das sollten auch andere Bundesländer aufgreifen.“

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