Die Stadt Gelsenkirchen setzt als erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen die referenzielle Baugenehmigung um. Dabei muss die Bauaufsicht bei seriellen Bauvorhaben mit baugleichen Häusern innerhalb eines Plangebiets nur für wenige Referenzgebäude das übliche Genehmigungsverfahren durchführen. Die darauf basierenden Häuser sind als sogenannte Bezugsgebäude vom Projektentwickler lediglich anzuzeigen. Dies hat die Landesregierung in der Landesbauordnung festgelegt.
Auf diese Weise soll es zum Bürokratieabbau bei Bauvorhaben kommen. Verfahren sollen beschleunigt werden. Dabei geht es auch unter dem Gesichtspunkt der Wohnungsknappheit darum, schneller Wohnraum schaffen zu können. Aktuell baut ein privatwirtschaftlicher Träger in Gelsenkirchen unter Anwendung der referenziellen Baugenehmigung in zentraler Lage 91 Einfamilienhäuser. Diese stehen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung eines neuen Quartiers.
„Ein Klima für Neubau“
„Schnell, einfach, bürokratiearm“ – nach dieser Maxime richte sich die referenzielle Baugenehmigung, erklärt die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach. In Gelsenkirchen waren für alle Gebäude im Baugebiet lediglich vier Baugenehmigungen notwendig. „Die neue Landesbauordnung schafft ein Klima für Neubau in Nordrhein-Westfalen“, so die Ministerin. „Neuer, bezahlbarer Wohnraum ist auch in Gelsenkirchen ein Thema. Daher haben wir die Chance ergriffen, bei baugleichen Gebäuden die Genehmigungspraxis zu vereinfachen und damit zu beschleunigen“, sagt Gelsenkirchens Stadtdirektorin Karin Welge.
Das Foto oben zeigt Martin Dornieden, den Geschäftsführer der Baufirma Vista Reihenhaus, die nordrhein-westfälische Bauministerin Scharrenbach, die Gelsenkirchener Stadtdirektorin Welge und Maurice Schirmer, Referent beim Landesverband der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Nordrhein-Westfalen; von links. (Quelle: Stadt Gelsenkirchen)