Um ihr Kompensationsmanagement, was Ausgleichsflächen betrifft, gegenseitig abzustimmen, haben sich 13 fränkische Kommunen in einem Verein zusammengeschlossen. Darunter sind Städte wie Nürnberg, Erlangen, Schwabach und Herzogenaurach genauso wie ländliche Gemeinden. Zu den kleinsten zählt Hagenbüchach mit 1.600 Einwohnern. Im Verein Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken (IKoMBe) verpflichten sich die Kommunen freiwillig dazu, Flächenbedarfe und -ressourcen untereinander zu koordinieren. Es ist eine in dieser Form einmalige Organisation in Deutschland.
Kompensationsmanagement: interkommunaler Flächenausgleich
Die gegenseitige Abstimmung soll dazu beitragen, Konflikte innerhalb der kommunalen Familie zu entschärfen und preistreibende Konkurrenz um Flächen zu vermeiden. Die Ballungsräume verzeichnen oft eine Flächenknappheit, die mit steigenden Bodenpreisen und einem hohen Siedlungsdruck einhergeht. Um das eigene urbane Wachstum bewältigen zu können, benötigen sie daher dringend Ausgleichsflächen, die den Kriterien des Naturschutzes genügen.
Kleinere Kommunen hingegen suchen bisweilen ebenfalls nach Flächen. Manche haben aber hinsichtlich des Kaufs finanzielle Nachteile gegenüber der Privatwirtschaft oder finanzstarken Städten. Genauso gibt es Fälle, in denen ländliche Gemeinden nach einer naturräumlichen Entwicklung streben, diese aber – beispielsweise, wenn es um kostspielige und komplexe Renaturierungsprojekte geht, – alleine nicht oder nur schwer stemmen können. In diesem Kontext könnten ihnen Ausgleichsmaßnahmen anderer Kommunen innerhalb ihrer Gemarkung zupasskommen. Der Verein sammelt derartige Flächenanforderungen und gleicht sie unter seinen Mitgliedern ab.
Überblick über die Verfügbarkeit potentieller Ausgleichsflächen
Dabei ist er nicht nur Mediator, sondern auch ein Beobachter des Flächenmarkts. Auf diese Weise hat er einen Überblick über die Verfügbarkeit potentieller Ausgleichsflächen im sogenannten Naturraum D59. Diese Marktkenntnis teilt er mit seinen Mitgliedskommunen. Zudem erhält er teils sogar private Flächenangebote, die er an seine Mitglieder weiterleitet.
Derweil verpflichten sich die Mitglieder dazu, keine Flächen auf dem Gebiet einer anderen Mitgliedskommune aufzukaufen oder zu pachten, ohne sich zuvor mit dieser darüber abzustimmen. Insbesondere den kleineren, ländlichen Mitgliedsgemeinden bietet dies einen gewissen Schutz davor, dass ihre Flächen von größeren, finanzstarken Kommunen aufgekauft und „überplant“ werden. Zudem haben Kommunen, in deren Gemarkung die betroffene Fläche liegt, stets ein Vorkaufsrecht. So bleibt ihre Planungshoheit für den Naturraum erhalten. Dem Ziel, dass sich kleine und große Kommunen auf Augenhöhe begegnen, gilt auch die nötige Einstimmigkeit bei wichtigen Entscheidungen der Mitgliederversammlung.
Interkommunale Zusammenarbeit schafft neue Möglichkeiten
Gegründet wurde der Verein IKoMBe im Januar 2020. (Das Foto oben zeigt das Gründungstreffen.) Zum Jahresende richtete er dann seine Geschäftsstelle ein. Nun ist er etwas mehr als ein Jahr operativ tätig. In dieser Zeit habe sich erwiesen, dass der „Schulterschluss“ von Kommunen bei der Suche nach Flächen ein „großes Potential“ berge, sagt Geschäftsführer Adrian Lange gegenüber #stadtvonmorgen. Die Möglichkeiten, zu Lösungen zu kommen, seien in der gegenseitigen Abstimmung viel größer als wenn sich eine Kommune alleine auf Flächensuche begebe.
Vorteilhaft sei dabei insbesondere die enge Abstimmung zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen innerhalb des Vereins. Daraus entstünden nicht nur kreative Ideen und neue Möglichkeiten des Ausgleichs zwischen urbanen Zentren und ländlichen Gebieten. Gleichsam schenkten übergeordnete Stellen wie Landesbehörden dem Verbund mehr Gehör als den Anliegen einzelner Kommunen.
Drei Kommunen interessiert an Fläche: interkommunale Lösung
Als Best-Practise-Beispiel berichtet Lange von einem Fall im Raum Nürnberg, bei dem drei Kommunen Interesse an einer vom Verein aufgetanen Fläche gezeigt hatten. Ohne das ausgleichende Engagement des Vereins wäre die Fläche wohl nach einem Preiskampf an den Höchstbietenden gegangen. Die gemeinsame Abstimmung hingegen erfolgte nach vereinsinternen Kriterien hinsichtlich des dringendsten Bedarfs.
Eine Kommune, die sich lediglich zur Flächenbevorratung für das Areal interessiert hatte beziehungsweise deren Bedarf weniger zeitkritisch war, zog sich aus dem Verfahren zurück. Die zweite Kommune fand zwischenzeitlich eine anderweitige Kompensationsmöglichkeit. So erhielt letztlich nicht die zwingend finanzstärkste, sondern die Gemeinde mit dem dringendsten Bedarf den Zugriff auf die Fläche.