Der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski fordert vom Bund, den Kommunen neue Instrumente an die Hand zu geben, um wirksam der Verwahrlosung von Immobilien entgegentreten zu können. Darauf weist Baranowski in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten Marco Buschmann, Irene Mihalic, Markus Töns und Oliver Wittke hin. Zudem bittet er die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach um Unterstützung.
Immer wieder haben Städte damit zu kämpfen, dass bestimmte Immobilien verwahrlosen und zur Gefahr für ihre Bewohner und die Nachbarschaft werden. Dabei geht es nicht nur um gefährliche bauliche Mängel, sondern auch um soziale Fragen, die mit dem Gebäudeverfall einher gehen und sich auf das ganze Quartier auswirken können. Diese Problemlage betrifft nicht nur Gelsenkirchen. In solchen Fällen sieht Baranowski „die Effektivität des Verwaltungshandelns“ bedroht.
Baranowski regt Gesetzesinitiative an
Baranowski berichtet von mehreren Fällen, in denen die Stadt mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, gegen die Eigentümer sogenannter Schrottimmobilien tätig zu werden. Allerdings stoße man in der Praxis immer wieder auf kaum zu überwindende Hürden, besonders im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht.
Das kann auch damit zusammenhängen, dass die Eigentümer solcher Häuser bisweilen nur schwer auffindbar sind. Dadurch verzögern sich Verwaltungsprozesse. Konkret schlägt der OBM also vor, bundesgesetzlich zu regeln, dass bei mehrmalig gescheiterter Bekanntgabe oder Zustellung behördlicher Erklärungen an die zuletzt bekannte Meldeadresse die Behörden ohne weitere Recherche öffentlich zustellen können.
Weiter schlägt Baranowski vor, im Wohnungseigentumsrecht oder im Baugesetzbuch zu regeln, dass die Behörden bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, für die kein Verwalter bestellt ist, die Bestellung eines gerichtlichen Verwalters beantragen können. Dieser wäre dann für die Umsetzung von behördlichen Maßnahmen, die alle Wohnungseigentümer betreffen, zuständig. Baranowski regt die Initiative für ein Gesetz an, das „den öffentlichen Umgang mit Problemimmobilien spürbar erleichtert“.
Konkretes Beispiel für Schrottimmobilien in Gelsenkirchen
Als konkretes Beispiel führt Baranowski vier nebeneinander gelegene Gebäude in Gelsenkirchen an, die vor 1999 in 28 Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Der Zustand der Gebäude und des Außengeländes ist verheerend: Die Fenster der Gebäude fehlen zum Teil ganz. Die Dächer stehen teilweise offen, aus den Gebäuden wachsen Bäume. Ein Gutachter hat festgestellt, dass sich das Ensemble in einem nicht bewohnbaren und baufälligen Zustand befindet. Dieser städtebauliche Missstand sei dringend zu beseitigen.
Als Instrument kommt dafür lediglich der Erlass eines Instandsetzung-, Modernisierungs- oder Rückbaugebotes in Betracht. Dieser Erlass, der in bestimmten Fällen und bei besonderen Voraussetzungen ein schlagkräftiges Instrument ist, läuft in diesem Fall jedoch ins Leere, erklärt Baranowski. Ein Grund dafür ist, dass die insgesamt 32 Eigentümer keinen Wohnungseigentumsverwalter bestellt haben. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren geführt werden muss. Für 32 Eigentümer muss jeder Verfahrensschritt, jede Anhörung, jeder Bescheid eigens vorgenommen werden. „Selbst in Fällen, wo entschlossenes und zügiges Handeln der Kommunen dringend geboten ist, ist dies faktisch kaum möglich“, sagt Baranowski mit Verweis auf dieses Beispiel.