„Die Städte sind erleichtert, dass das Bundeskabinett heute das Baulandmobilisierungsgesetz auf den Weg gebracht hat.“ Dies sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in einem heute verbreiteten Statement. Die Novelle des Baurechts stärke „endlich“ die Handlungsspielräume der Kommunen, was die Baulandmobilisierung betrifft.
Wohnraummangel sorgt für Handlungsdruck bei Städten
Dies könne dazu beitragen, dass das „Wohnen in den Städten bezahlbar bleibt“. Der Wohnraummangel sowie damit verbunden rasant steigende Mieten sind in vielen Städten eklatant. Das führt teils zu sozialen Verwerfungen in der jeweiligen Stadtgesellschaft und belastet die örtliche Quartiersentwicklung sowie den Städtebau.
Demgegenüber spricht sich Dedy „für eine sozial gerechte, Gemeinwohl orientierte Bodenpolitik“ aus. „Wir müssen es schaffen, dass schneller und kostengünstiger gebaut werden kann. Außerdem müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, die Preisspirale beim Bauland zu durchbrechen.“ Diese Effekte erhofft er sich vom neuen Baulandmobilisierungsgesetz.
Vorkaufsrecht, Baugebot, Vorgaben: verbesserte Instrumente
Die neuen Änderungen im Baurecht verbesserten die Instrumente für Kommunen. Exemplarisch verweist Dedy auf das erweiterte Vorkaufsrecht für Grundstücke. Damit können Städte Flächen leichter erwerben und diese für den Bau von preisgünstigen Wohnungen anbieten.
Außerdem helfe das erweiterte Baugebot, so Dedy: „In Gebieten mit großem Wohnungsmangel können damit zum Beispiel Baulücken für den Wohnungsbau aktiviert werden.“ Mit dem Baugebot können Grundstückseigentümer dazu angehalten werden, ihre unbebauten Gelände einer Nutzung zuzuführen.
„Wichtig ist außerdem die neue Möglichkeit für die Städte, den Bauherren Vorgaben machen zu können, damit sie günstige Mietwohnungen bauen“, sagt Dedy. „Und es ist gut, dass die Städte gefragt werden müssen, bevor Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Auch das kann zur Entspannung der Wohnungsmärkte beitragen.“ Damit würden einige der konstruktiven Empfehlungen der Baulandkommission umgesetzt.
Dedy fordert: Baurechtsnovelle schnell beschließen
Dedy fordert den Bundestag und den Bundesrat nun dazu auf, die Baurechtsnovelle schnell zu beschließen. „Denn wir brauchen die neuen Handlungsspielräume so schnell wie möglich, damit die Städte den weiter steigenden Boden- und Immobilienpreisen wirksam entgegentreten können.“
Das Foto oben zeigt die Stadt Frankfurt am Main. Sie gilt als eine der am dichtesten besiedelten Städte der Republik. Typisch sind ihr Wachstum in die Höhe und ihre Wolkenkratzerlandschaft.
Auch der Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts zum sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz. „Mit dem Gesetz werden die Rechte der Städte und Kommunen bei der Bauplanung gestärkt, um Flächen effizienter baureif zu machen.“ Er verweist insbesondere auf den sogenannten Umwandlungsschutz, der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt. „Damit bekommen wir über den vorhandenen Milieuschutz hinaus ein weiteres wichtiges Instrument, um gesamtstädtisch angestammte Mieterschaften vor Verdrängung zu schützen.“
Außerdem wurden in das Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen neue Möglichkeiten, im Sinne der sozialen Wohnraumförderung den Bauherren Vorgaben machen zu können, sowie ein Baugebot, das die Pflicht zur Bebauung von ungenutzten Grundstücken regelt, aufgenommen. Josef: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen. Damit wird der Mieterschutz gestärkt und die tatsächliche Entwicklung von Bauland vorangetrieben.“