Die nordrhein-westfälische Stadt Köln möchte im Kampf gegen Wohnraummangel verstärkt das Erbbaurecht als Instrument einsetzen. Besonders gilt dies bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau. Über das Erbbaurecht, verknüpft mit Verpflichtungen der Bauherren, möchte die Stadt preisgünstigen Wohnraum fördern. Dies geht aus einer Beschlussvorlage vor, über die am 14. Februar der Kölner Stadtrat abstimmt.
Günstiger Erbbauzinssatz unter Bedingungen
Demnach soll das Erbbaurecht bei der Vergabe städtischer Grundstücke neben klassischen Modellen wie dem Verkauf zukünftig vermehrt als Option eingesetzt werden. Dafür stellt die Stadt bei Grundstücksvergaben einen besonders günstigen Erbbauzinssatz in Höhe von 1,5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr in Aussicht. Der zählt dann, wenn sich die Bauherren auf bestimmte Entwicklungsziele verpflichten. Dazu gehört, die Gebäude mit mindestens 30 Prozent gefördertem und mindestens 20 Prozent preisgedämpftem Wohnungsbau zu belegen.
Der Erbbauzinssatz von 1,5 Prozent gilt mindestens für die ersten 60 der insgesamt 80 Jahre laufenden Erbbaurechte. In dieser Zeit müssen die günstigen Mietpreise grundsätzlich garantiert bleiben. Die Mieten sowohl bei den geförderten als auch bei den preisgedämpften Wohneinheiten dürfen höchstens moderat, also niedriger als gesetzlich zulässig, steigen. Ebenso sind Mieterhöhungen ab dem 61. Jahr nur in gesetzlichem Rahmen möglich.
Flächen bleiben langfristig unter dem Einfluss der Stadt
Grundstückspächter, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen einen deutlich höheren Erbbauzinssatz in Höhe von vier Prozent des Grundstückswerts jährlich bezahlen. Mit der verstärkten Anwendung des Erbbaurechts für den mehrgeschoßigen Wohnungsbau möchte sich die Stadt nach eigenen Angaben ein „unbürokratisches Instrument“ schaffen, „um langfristig günstigen Wohnraum in Köln zu sichern“. Sie wolle die Situation rasant steigender Mietpreise „zumindest für einen Teil von Wohnungen“ abmildern. Die Stadt hofft so, sozialräumlich gestalten und die Durchmischung der Bevölkerung fördern zu können.
Vorteilhaft sei auch, dass die per Erbbaurecht vergebenen Flächen langfristig im Vermögen der Stadt verbleiben. Nach Ablauf der Erbpachtverträge habe die Stadt gegebenenfalls neue Gestaltungsmöglichkeiten, was die Nutzung der Flächen betrifft. „So gehen wir mit dem knappen Gut Fläche nachhaltig um“, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker. „Mit der Anwendung des Erbbaurechts nutzt die Stadt ein wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Steuerungsinstrument, von dem wir eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Boden- und Immobilienpreise erwarten.“