Rechtzeitig vor Weihnachten stellte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 2,5 Milliarden Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 2023 in Aussicht. Davon entfallen 2,0 Milliarden Euro auf den klassischen Wohnungsbau sowie 500 Millionen Euro auf das neue Fördersegment „Junges Wohnen“. Es fördert die Schaffung von Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende.
Anlässlich der Unterzeichnung der dafür nötigen Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern erklärte sie: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder mit erheblichen Mitteln.“ Die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für den sozialen Wohnungsbau läge bei den Ländern. Sie hätten sich verpflichtet, mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen.
Mietwohnungsbau schwächelt
Unterdessen sind die Aussichten für den Wohnungsbau eingetrübt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sanken die Auftragseingänge im Oktober um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbes, sagte dazu: „Das ist der dritte Monat in Folge, wo im Wohnungsbau die Aufträge in deutlich zweistelliger Höhe ausbleiben. Eine Trendumkehr ist mit Blick auf die Baugenehmigungen in den nächsten Monaten nicht in Sicht.“
Sorgen bereitet Pakleppa insbesondere der Rückgang des zuvor noch gestiegenen Auftragseingangs für Mehrfamilienhäuser um 12 Prozent. „Die heute fehlenden Aufträge sind die fehlenden Fertigstellungen von morgen“, sagte er. Vor allem Inflation und steigende Zinskosten bremsten nachhaltig die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau. Ziel der Bundesregierung ist weiterhin die Schaffung von 400.000 Wohnungen jährlich, darunter 100.000 geförderte Wohnungen. In den ersten Amtsjahren lag die tatsächliche Zahl unter 300.000.
Planungsklarheit nötig
Das Baugewerbe begrüßt die Energiepreisbremsen des Bundes. Auch die verbesserten Abschreibungsbedingungen könnten den Mietwohnungsbau beleben. Pakleppa kritisiert jedoch die noch ausstehende Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude im kommenden Jahr. „Wir halten das angekündigte Volumen von 1 Milliarde Euro für deutlich zu niedrig. Eine Orientierung bietet hier das bisherige Volumen um 10 Milliarden Euro“, heißt es vom Hauptgeschäftsführer.
Den vorgegebenen Standard Effizienzhaus 40 NH hält der Verband für „zu ambitioniert“. Pakleppa fordert: „Um dem drohenden Abwärtsszenario zu begegnen, müssen die Förderbedingungen für Neubau und Sanierung auskömmlich und niedrigschwellig ausgestaltet werden. Die geplante Veröffentlichung der Fördervoraussetzungen erst zum März 2023 bringt nicht die erforderliche Planungsklarheit.“
Neubauförderung ausgegliedert
Die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude konzentriert sich 2023 vor allem auf die Sanierung des Bestands. Die Neubauförderung wandert ab März als Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ vom Wirtschaftsministerium ins Bauministerium. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen fort, teilt der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer Stellungnahme mit.