OBM Frank Baranowski (SPD) aus Gelsenkirchen setzt auf Bundes- und Landesebene neue Impulse für die Debatte über den Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. In einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete und die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach schlägt der Oberbürgermeister unter anderem vor, Kommunen etwa bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, für die kein Verwalter bestellt ist, den Zugriff auf diese Immobilien zu erleichtern. Wie eine Umfrage der OBM-Zeitung ergibt, erkennen die von ihm angesprochenen Akteure den Handlungsbedarf und wollen die Anregungen Baranowskis in den politischen Diskurs einbringen.
Baranowski-Idee kommt zum „günstigen Zeitpunkt“
„Attraktive Stadtviertel im Strukturwandel werden wir nur erhalten, wenn die Kommunen konsequent gegen verwahrloste Immobilien vorgehen und dabei auch das richtige Instrumentarium an der Hand haben“, teilt der Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke (CDU) mit. Er habe die Vorschläge Baranowskis an die dafür Verantwortlichen in der CDU/CSU-Fraktion weitergereicht. „Jetzt ist in der Tat ein günstiger Zeitpunkt dafür, Vorschläge einzubringen: Denn sowohl das Baugesetzbuch als auch das Wohnungseigentumsgesetz werden gerade überarbeitet“, erklärt Wittke.
„Ziel des Bundes muss es sein, die Kommunen mit praxisorientierten Lösungen bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen“, sagt Wittke. Ebenso kündigt Bundestagsabgeordnete Irene Milhalic (Grüne) an, bezüglich der Vorschläge Baranowskis „rechtlich genau“ prüfen zu lassen, „ob in den aktuellen Novellierungen des Wohnungseigentumsgesetzes und auch des Baugesetzbuchs Änderungen eingebracht werden können“, die ihnen Rechnung tragen.
Taskforce in Gelsenkirchen
Der Abgeordnete Markus Töns (SPD) gibt allerdings zu bedenken, dass sich lokale „Fallkonstruktionen deutlich unterscheiden“. Deswegen sei es für den Bundesgesetzgeber auch schwer, mit Einzelmaßnahmen auf dieses Problem zu reagieren. „In der Praxis hat es sich auch in Gelsenkirchen bewährt, mit einer Taskforce zu reagieren, die gleich mehrere Problemfelder wie bau- und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen adressiert“, erklärt Töns. Die Vorschläge Baranowskis, die Eigentümer von Schrottimmobilien stärker in die Pflicht zu nehmen, habe er an den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium geleitet.
Der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann weist in einem Antwortschreiben an OBM Baranowski darauf hin, dass im „Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien“ bereits Möglichkeiten dargelegt seien, wie bei Schwierigkeiten mit der Kontaktaufnahme zu Immobilieneigentümern verfahren werden könne. Inwieweit darüber hinaus „die Regelungen zur Zustellung und zur Bestellung eines gerichtlichen Verwalters für Wohnungseigentumsgemeinschaften einer Überarbeitung bedürfen“, werden wir von unseren Experten in der Fraktion gerne prüfen lassen“. Das wichtigste sei, die Praktikabilität der Instrumente für die Verwaltungen und die „übergroße Mehrzahl der anständig agierenden Immobilieneigentümer“.
Scharrenbach macht Schrottimmobilien zur „Chefinnensache“
Landesbauministerin Scharrenbach (CDU) teilt mit, dass das Thema Schrottimmobilien in Nordrhein-Westfalen ohnehin „Chefinnensache“ sei. Bereits seit knapp zwei Jahren sei sie persönlich mit besonders von Schrottimmobilien betroffenen Kommunen in einem intensiven Dialog. Bei den regelmäßigen Treffen erörtere man Strategien gegen die Missstände. 2019 sei ein landesweiter Aktionstag mit Kontrollen in entsprechenden Gebäuden durchgeführt worden. Zudem habe das Ministerium einen Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien herausgegeben.
„Mehr Handlungsspielraum für Kommunen beim Immobilienerwerb – also mehr Rechte beim Vorkaufsrecht von Immobilien für Städte und Gemeinden – habe ich bereits im vergangenen Jahr als Vorschlag in die Arbeit der Bundesbaulandkommission eingebracht“, unterstreicht Scharrenbach. Das Ziel sei, den Kommunen mehr Zeit für den Ankauf entsprechender Immobilien und bessere Handlungsmöglichkeiten etwa in Vierteln mit Missständen zu verschaffen. Diesbezüglich warte man derzeit etwa auf die Vorlage der Änderung des Baugesetzbuches, also auf Resultate der Verhandlungen zwischen den regierungstragenden Fraktionen in Berlin.