Münchens OBM Dieter Reiter erhofft sich vom Baulandmobilisierungsgesetz neue wohnraumpolitische Instrumente. Die Länder sind nun am Zug.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen hatte, fordert nun OBM Dieter Reiter aus München den Freistaat Bayern dazu auf, „den geschaffenen Rahmen so mieterfreundlich wie möglich auszugestalten“. Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht diverse Instrumente für Kommunen vor, um wohnraumpolitisch zu agieren. Die Länder müssen dafür allerdings die Voraussetzungen schaffen.

„Verdrängung von Mietern bremsen und Mieten bezahlbar halten“

In seinem heute verbreiteten Statement zielt Reiter insbesondere auf den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ab. Einen solchen habe die Landeshauptstadt München bereits „seit Jahren gefordert“. Das neue Gesetz schreibt unter anderem fest, dass Immobilieneigentümer Mieteinheiten nur noch nach Genehmigung durch die jeweilige Kommune in Eigentumswohnungen umwandeln können. Einige Regelungen des Gesetzes hängen allerdings davon ab, dass das jeweilige Land der betreffenden Kommune einen angespannten Wohnungsmarkt bescheinigt.

Reiter hofft auf ein „zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzes“. Insbesondere in dem Genehmigungsvorbehalt sieht er „für das gesamte Stadtgebiet“ einen „großen Erfolg“. Gerade für München sei „diese Möglichkeit von zentraler Bedeutung, um die Verdrängung von Mietern zu bremsen und Mieten bezahlbar zu halten“. Reiter: „Seit Jahren appelliere ich an den Bund, uns als Kommune stärkere Instrumente in die Hand zu geben, um die Mieter unserer Stadt vor der Verdrängung aus ihren angestammten Vierteln zu schützen.“

Baulandmobilisierungsgesetz: Reiter hofft auf Entspannung des Wohnraummarkts

Im Zusammenhang mit dem Streben nach Gewinnmaximierung sei in den vergangenen Jahren eine massive Verteuerung der Mieten in der Stadt erkennbar. Dies habe die Verdrängung von Mietern aus ihren angestammten Wohnungen zur Folge. Damit einhergehe auch das Phänomen, dass Mietwohnraum durch Eigentumswohnraum ersetzt werde. Von dem neuen Genehmigungsvorbehalt für eine entsprechende Umwandlung erhofft sich Reiter eine gewisse Entspannung der Situation im Sinne der Mieter.

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