Berlin und Hamburg kämpfen im Bundesrat fürs gemeindliche Vorkaufsrecht von Grundstücken in Erhaltungssatzungsgebieten. Der Bund ist am Zug.

Die Städte Berlin und Hamburg fordern die Bundesregierung dazu auf, schnellstmöglich eine rechtsichere Lösung für das gemeindliche Vorkaufsrecht von Grundstücken zum Schutz der Wohnbevölkerung in Erhaltungssatzungsgebieten festzulegen. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Entschließungsantrag der beiden Stadtstaaten zugestimmt. Ein solches Vorkaufsrecht verschafft den Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten im Falle von Grundstücksverkäufen Einfluss. Es gilt damit als Instrument, sozialräumlich zu wirken und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Vorkaufsrecht: Gericht kippt bisherige Praxis

Hintergrund des Vorstoßes der beiden Länder ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021. In einem Streit zwischen einer Immobiliengesellschaft und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin um einen Grundstückskauf entschied es zugunsten des Unternehmens. Das Urteil kippt damit zugleich die in vielen Städten bisher gängige Praxis bei der Anwendung des Vorkaufsrechts.

Denn es impliziert mit Bezug auf den Gesetzestext, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht zum Zeitpunkt eines Grundstücksverkaufs nur angewendet werden kann, wenn die Geländenutzung in diesem Moment nicht den Zielen der Erhaltungssatzung entspricht. Eine Prognose über die zukünftige Nutzung im Zusammenhang mit den Plänen des neuen Grundstückbesitzers spielt demnach keine Rolle. Doch gerade der vorausschauende Blick – etwa hinsichtlich des Wohnraumbestands – ist für die Stadtentwicklung naturgemäß ein bestimmender Faktor. Insofern führt das Urteil dazu, dass in vielen Fällen die bisherige Praxis bei der Anwendung des Vorkaufsrechts nicht weitergeführt werden kann.

Vorkaufsrecht als Instrument für bezahlbaren Wohnraum

Der Vorstoß der Städte Berlin und Hamburg zielt demgegenüber darauf ab, den Gesetzestext so anzupassen, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht als Instrument im Sinne des Milieuschutzes erhalten bleibt. Viele Kommunen nutzten ihr Vorkaufsrecht nicht nur dazu, es konkret auszuüben, sondern auch, um bei Grundstücksgeschäften neuen Eigentümern Zugeständnisse hinsichtlich des Milieuschutzes abzuringen.

„Das Wohnen in der Stadt muss bezahlbar bleiben. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Spekulation und Verdrängung zu schützen“, sagt Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Vorkaufsrecht entspreche einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik und stärke in diesem Sinne „den sozialen Zusammenhalt, insbesondere in den Innenstadtbereichen“, so die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey. „Die Frage des Vorkaufsrechts ist deutschlandweit von Bedeutung.“

Gemeinsam mit Berlin und Hamburg hatte sich zuletzt auch München gegenüber dem Bund dafür stark gemacht. Auf Nachfrage von #stadtvonmorgen erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz im Januar, sich mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden über eine rechtsichere Lösung austauschen zu wollen.

a.erb@stadtvonmorgen.de

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