Zur Frage nach dem Vorkaufsrecht von Kommunen für Grundstücke in Erhaltungssatzungsgebieten will Bundesbauministerin Klara Geywitz einen fachlichen Austausch mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beginnen. Dies teilt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gegenüber #stadtvonmorgen mit.
Geywitz will Austausch mit Ländern und Kommunalverbänden
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Diese schränkt die in vielen Kommunen bislang gängige Anwendung des Vorkaufsrechts ein. Daher wandte sich etwa OBM Dieter Reiter aus München zuletzt in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und Ministerin Geywitz. Darin bat Reiter die Bundesregierung, der Gerichtsentscheidung gesetzgeberisch gegenzusteuern.
Geywitz habe „die möglichen Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf die gelebte Praxis im Blick“, heißt es nun dazu aus dem Ministerium. Demnach sei „das gemeindliche Vorkaufsrecht ein wichtiges Instrument für Kommunen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten“. Daher setze sich Ministerin Geywitz dafür ein, dass das Vorkaufsrecht „rechtssicher angewendet werden kann“. Dem Anspruch, „dies zügig zu gewährleisten“, diene der Austausch mit Ländern und Kommunalverbänden. Über einen konkreten Zeitrahmen kann die Ministeriumssprecherin noch keine Auskunft geben.
Reiter: gesetzgeberische Reaktion „dringlich“
In seinem offenen Brief skizziert Reiter die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die kommunale Praxis und betont die Wichtigkeit des Verkaufsrechts in sogenannten Milieuschutzsatzungsgebieten. Das Vorkaufsrecht sei ein wichtiges Instrument gegen Mietpreissteigerung und zum Erhalt der Diversität der Bevölkerungsstruktur in den Quartieren. Dies zeige sich am Beispiel München deutlich. Seit 2018 habe die Stadt auf Basis des Vorkaufsrechts in Verhandlungen mit den an Grundstücksgeschäften beteiligten Parteien insgesamt 1.345 Wohneinheiten durch Mietpreis- und Belegungsbindungen schützen können.
Demgegenüber entschied das Bundesverwaltungsgericht im Falle des Streits um einen Grundstückskauf zwischen einer Immobiliengesellschaft und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin zugunsten des Unternehmens. Der Berliner Bezirk wollte das Vorkaufsrecht ausüben. Das Urteil mache nun hinsichtlich seiner Auslegung des Gesetzestextes grundsätzlich die Anwendbarkeit des Vorkaufsrechts für Kommunen „in der weit überwiegenden Zahl der Fälle“ nicht mehr möglich, so Reiter. Damit die Kommunen es weiterhin anwenden könnten, sei eine gesetzgeberische Reaktion auf das Urteil „eminent wichtig und dringlich“, schreibt der Oberbürgermeister in seinem offenen Brief an Scholz und Geywitz.
Ein Regierungssprecher aus dem Bundespresseamt teilt auf #stadtvonmorgen-Anfrage mit, offene Briefe grundsätzlich nicht kommentieren zu wollen, und verweist in der Sache an das Bundesbauministerium.