Der Hessische Städtetag sieht Nachbesserungsbedarf bei Bund und Ländern, was die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine angeht. Dies betrifft insbesondere die Registrierung der Ankommenden, deren „angemessene und gerechte Verteilung“ sowie die Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Integration. Bei einer digitalen Pressekonferenz formulierte Städtetagpräsident Heiko Wingenfeld soeben auch seine Erwartungen an die heutigen Bund-Länder-Gespräche zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine.
Registrierung als „Kernforderung“
Es gelte, ein „bestmögliches System zu schaffen“, um die Aufnahme von Flüchtlingen zu organisieren. Dafür sei es wichtig, die Ankommenden zu registrieren. Eine solche Registrierung finde derzeit – zumindest in den ersten Wochen der Ankunft – überhaupt nicht statt. Dies habe „ein großes Problem“ zu Folge. Wingenfeld: „Wir wissen nicht genau, wie viele Menschen überhaupt bei uns sind.“
Wolle sich die Stadt für Unterbringung und Integration engagieren, sei diese Information aber grundlegend. Man brauche ein „möglichst klares Bild“. Dies sei weder auf kommunaler noch auf nationaler Ebene gegeben. Die Erfassung der Flüchtling sei also eine „Kernforderung“ des Städtetags.
Verteilung muss „angemessen und gerecht“ sein
Ebenso müsse die Verteilung der Menschen „angemessen und gerecht“ vonstatten gehen. Im Augenblick finde sie sehr heterogen statt. Insbesondere größere, verkehrsgünstig gelegene Städte wie Frankfurt am Main hätten große Lasten zu tragen. Messehallen und Turnhallen würden dort zur Unterbringung der Menschen genutzt. In kleineren Städten und im ländlichen Raum gebe es hingegen noch freie Kapazitäten. Dort sei es leichter, adäquaten Wohnraum zu finden. Dies müsse bei Zuweisungen von Flüchtlingen durch das Land an die Kommunen berücksichtigt werden.
Es gelte, Überforderungssituationen zu vermeiden. Die Bemühungen des Bundes reichten „überhaupt nicht aus“, um ein ausgewogenes Verteilsystem zu etablieren. Wingenfeld plädiert für eine „angemessene Verteilung der Flüchtlinge, die die Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt“.
Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Integration
Dieses Anliegen spiegele sich auch finanziell wider. Für diejenigen Städte, die einen größeren Zustrom ukrainischer Flüchtlinge zu verzeichnen hätten, stelle sich die Lage angespannter dar als für andere Kommunen. Allein, was Aufwendungen für Unterkünfte betrifft, sei die „Situation in den Ballungsräumen eine andere als in den eher ländlich geprägten Regionen“. Die Forderung des Städtetags an den Bund ist es also, für einen Ausgleich zu sorgen.
Seit Wochen gingen die Städte in Vorleistung, was Unterbringung, Integration und den Aufbau entsprechender Infrastrukturen – etwa Sprachkurse oder Kitaplätze – angeht. „Das kann nicht an der jeweiligen Kassenlage der Kommune vor Ort hängen“, so Wingenfeld. Der Bund müsse die Finanzierung übernehmen. „Wir brauchen Klarheit.“ Die erhofft er sich von den heutigen Bund-Länder-Gesprächen auch hinsichtlich der Frage, ob die ukrainischen Flüchtlinge in den Regelungsbereich des Sozialgesetzbuchs 2 fallen.