OBM König fordert Rechtssicherheit für Böllerverbot

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Im Hinblick auf Silvester fordert Marcus König, Oberbürgermeister von Nürnberg, ein Böllerverbot. Insbesondere angesichts der zunehmenden Infektionsdynamik in der Coronakrise und der damit verbundenen Belastung der Krankenhäuser sei ein solches Verbot nötig. Den Bund und die Länder fordert König dazu auf, dafür eine verlässliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

Rechtsgrundlage für Böllerverbot: je schneller, desto besser

König denkt an das vergangene Jahr, als Nürnberg ebenfalls ein Böllerverbot beschlossen hatte. Damals waren die Krankenhäuser der Stadt, vor allem die Intensivstationen, voll belegt. Die Situation sei in diesem Jahr sogar noch dramatischer. „Es stehen noch weniger Intensivbetten und Kapazitäten zur Verfügung“, so König. In Bayern, wo sich das Infektionsgeschehen als besonders dynamisch erweist, gilt der Katastrophenfall.

„Es gilt also, eine weitere Belastung – gerade auch durch Opfer von Unfällen mit Feuerwerkskörpern – zu verhindern“, sagt König. Je schneller hierzu eine verlässliche Rechtsgrundlage für ein Böllerverbot geschaffen werde, desto besser.

Böllerverbot: Handlungsspielraum der Kommunen begrenzt

Bereits im vergangenen Jahr hatten einige Städte ihre Möglichkeiten ausgeschöpft, das Feuerwerk an Silvester einzuschränken. Dafür haben sie allerdings nur begrenzte Regulierungsinstrumente. Begründen können sie ein solches Verbot etwa durch Aspekte der Sicherheit oder des Brandschutzes im öffentlichen Raum. Auf private Feiern haben sie kaum Zugriff. Auch der Klimaschutz, den die Deutsche Umwelthilfe oft zugunsten eines Böllerverbots anführt, spielt formal keine Rolle. Der Kampf gegen die Pandemie stärkt die Argumente der Befürworter eines Böllerverbots.

Bund und Länder einigen sich auf Verkaufsverbot für Silvesterböller

[Update vom 9. Dezember: Im Zuge der Bund-Länder-Gespräche zur Coronakrise wurde in der vergangenen Woche ein Verkaufsverbot für Silvesterböller vereinbart. Darin sieht OBM König seine Position bestätigt. Durch die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hätten die Kommunen überdies die Möglichkeit, ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen zu erlassen. Das Verkaufsverbot für Pyrotechnik sei eine wichtige Entscheidung, insbesondere um die Kapazitäten von Krankenhäusern nicht zusätzlich zu belasten, so König in einer Pressemeldung vom 2. Dezember.]

Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen berichtet er über urbane Transformationsprozesse, die Stadtgesellschaft und die internationale Perspektive der Stadt. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.