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Keine Angst vor der Wärmeplanung

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„Keine Kommune muss Angst davor haben, sich damit zu überheben.“ Das sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz am Mittwoch hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung. Der Bund hat im vergangenen Jahr die gesetzliche Verpflichtung geschaffen, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen müssen. Dafür stellt er über die Länder Umsatzsteueranteile in Höhe von 500 Millionen Euro – bis 2028 jährlich 100 Millionen Euro – zur Verfügung. Für die Finanzierung hat das Bundeskabinett am Mittwoch die gesetzlichen Weichen gestellt.

Interkommunaler Austausch für die Wärmeplanung

„Die Wärmeplanung ist wichtig für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, die bezahlbar ist“, sagt Geywitz. Im Sinne der Transformation unterstütze der Bund die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen. Diese sollen aufzeigen, wie die Wärmeversorgung vor Ort klimaneutral ausgerichtet werden kann. Sie legen lokal spezifische Lösungen dar.

Um passgenaue Konzepte zu entwickeln, kann der interkommunale Austausch hilfreich sein. Auch hierbei wolle der Bund helfen, sagt Geywitz. „In Kürze starten wir unseren Beteiligungsdialog zur Wärmeplanung. Hier werden die Kommunen sich mit uns und untereinander über gute Lösungen austauschen können. Ein Handlungsleitfaden wird erstellt, der ebenfalls Schritt für Schritt passende Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.“

Mehr Planungs- und Investitionssicherheit

In die Wärmepläne können je nach lokalen Voraussetzungen verschiedene Versorgungskonzepte und -quellen einbezogen werden – von auf regenerativen Energieträgern basierender Fernwärmeversorgung in urbanen Räumen über die Nutzung von Abwärme von Betriebsstätten bis hin zur dezentral organisierten Eigenversorgung in dünn besiedelten Gebieten. Geywitz: „Die Kommunen wissen, was geht und was sie brauchen.“ Letztlich trügen die kommunale Wärmeplanung sowie ihre am Mittwoch beschlossene grundlegende Finanzierungshilfe „zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit bei“, sagt Geywitz, „sowohl für Energieversorger, Gewerbe- und Industriebetriebe als auch für private Gebäudeeigentümer“.

a.erb@stadtvonmorgen.de

Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen berichtet er über urbane Transformationsprozesse, die Stadtgesellschaft und die internationale Perspektive der Stadt. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.