Auch wenn im Bund aktuell einige Dinge auf der Strecke bleiben: Die Digitalisierung der Verwaltung geht voran. Unter anderem verabschiedete der IT-Planungsrat auf seiner jüngsten Sitzung eine Digitalstrategie. Darin wird der einmalige Nachweis persönlicher Daten wie Geburt oder Einkommen gegenüber Behörden (Once Only) als Leitprinzip festgehalten. Der Bundesbeauftragte für Informationstechnik, Markus Richter, wirbt darüber hinaus in einem Gastbeitrag im c’t-Newsletter D.digital für den Rechtsanspruch auf Once Only. Er sieht im Einmalnachweis einen wesentlichen Schlüssel zur Verwaltungsdigitalisierung.
Digitalstrategie mit Deutschland-Architektur
Am 14. November 2024 beschlossen Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf der 45. Sitzung des IT-Planungsrats eine gemeinsame Digitalstrategie. Sie schaffe verbindliche Standards, einheitliche Schnittstellen und zentrale Basiskomponenten über alle föderalen Ebenen hinweg, erläutert Richter auf der Plattform LinkedIn. Dadurch entstehe ein Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Umsetzung eines modularen und interoperablen Plattform-Ökosystems, die Deutschland-Architektur.
Ausweitung des EfA-Prinzips
Für die Verbreitung neuer digitaler Anwendungen setzt der IT-Planungsrat weiter auf das Prinzip „Einer für alle“ (EfA) und will es ausweiten. Danach erstellt zunächst jeweils ein Bundesland digitale Lösungen für die nach dem OZG zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen. Die einsatzreifen Lösungen stehen dann allen anderen Anwendern zur Verfügung. Dafür sollen wirkungsvolle und co-kreative Strukturen zwischen Bund, Länder und Kommunen geschaffen werden.
Verpflichtender Datenaustausch
Richter weist darauf hin, dass der Einmalnachweis durch die Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU festgelegt sei. Sie verpflichte die Mitgliedstaaten, einen Datentransfer zu ermöglichen. „Der Erfolg von „Once Only“ hängt von der Integration moderner Technologien ab, wie Cloud-Lösungen, digitalen Identitäten und interoperablen IT-Systemen“, schreibt Richter. „Ein möglicher Rechtsanspruch stellt sicher, dass diese Technologien verpflichtend genutzt werden, um doppelte Dateneingaben zu vermeiden. Behörden müssen ihre IT-Systeme miteinander verknüpfen, sodass ein sicherer und datenschutzkonformer Austausch gewährleistet ist.“
Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Dort schreibt er insbesondere über die Themen Digitalisierung und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „#stadtvonmorgen“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.