Gebühren als „neue Finanzierungsquelle für Klimaschutz“ – das schlägt der Wirtschaftsprüfer Christian Baumann, Gründer der Finanzierungsplattform Kom2Kom, vor. Führe das Kerngeschäft gebührenfinanzierter Betriebe zu Emissionen, könne die Klimaarbeit zum Ausgleich dieser Emissionen in die Gebührenkalkulation einfließen. „Auf diese Weise kommen Gebührenhaushalte ihrer Verantwortung fürs Klima nach“, meint Baumann, und Kommunen böte sich für bestimmte Klimaschutzprojekte eine neue Finanzierungsbasis. Für viele Maßnahmen, die derzeit unter kommunalen Sparzwängen leiden, könne dies ein „Gamechanger“ sein, meint Baumann.
Ausgleich für CO2-Emissionen in der Gebührenermittlung
Seine Idee erklärt der Finanzexperte am Beispiel des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) und Klimagesetzes (BayKlimaG). Laut Baumann leitet sich davon ab, dass ein gebührenfinanzierter Betrieb die Kosten zum Ausgleich von schädlichen Auswirkungen seiner Tätigkeit auf Umwelt und Klima in der Gebührenkalkulation berücksichtigen darf. Die Prämisse ist also: Dort, wo CO2-Emissionen unvermeidbar sind, darf ihr Ausgleich in die Gebührenermittlung einfließen. Typische Bereiche für Gebührenfinanzierung sind Betriebe der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft oder der Straßenreinigung.
Mit dem gesamtgesellschaftlichen Streben nach Klimaneutralität und entsprechender Gesetzgebung sind gerade mit staatlichen Aufgaben betraute Betriebe zunehmend dazu verpflichtet, klimaneutral zu agieren. Es besteht also ein Handlungsdruck, Emissionen zu vermeiden. Gelingt es ihnen aber nicht, ihre Geschäftstätigkeit vollständig klimaneutral auszugestalten, sind die Unternehmen dazu angehalten, ihre übrigen CO2-Emissionen zu auszugleichen. Dies kann durch die ausgleichende Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen geschehen. Die dafür nötigen Beträge können die Unternehmen dann, laut Baumann nach dem BayKAG, in ihre Gebührenkalkulation einfließen lassen. Der Bogen zum kommunalen Klimaschutz schließt sich wiederum dort, wo die dadurch „gebührenfinanzierten“ Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen umgesetzt werden.
Kommunale Klimaschutzmaßnahmen zum CO2-Ausgleich
Diese Finanzierungskette kann folglich dazu beitragen, über die Gebührenerhebung zusätzliche Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen zu generieren. Dafür gibt es allerdings drei Voraussetzungen: Die so geförderten konkreten Maßnahmen müssen hinsichtlich ihrer Klimarelevanz nach ISO-Standard (International Organization for Standardization) validiert sein. Zudem braucht es zur Objektivierung und Berechnungsfähigkeit einen Marktplatz und einen EU-weiten Marktpreis für CO2. Hier kommt etwa die Finanzierungsplattform Kom2Kom ins Spiel, über die Geldgeber in außerordentliche kommunale Klimaschutzmaßnahmen investieren können. Die Investoren erzielen auf diese Weise einen validierten CO2-Ausgleich. Unter ihnen können auch gebührenfinanzierte Betriebe sein, die so CO2 kompensieren. Derweil können die Kommunen mit der Investition ihre lokalen Klimaschutzprojekte voranbringen und CO2 reduzieren.
Baumann erachtet diese Systematik als „bahnbrechend“. So könne es gelingen, im Kontext gebührenfinanzierter Betriebe ohnehin erforderliche CO2-Einsparungen mit der Finanzierung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland zu koppeln. Für knappe kommunale Haushalte tue sich hier eine neue Perspektive auf. „Das könnte die Transformation voranbringen“, meint Baumann.
Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen berichtet er über urbane Transformationsprozesse, die Stadtgesellschaft und die internationale Perspektive der Stadt. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.

