Dort, wo Unternehmen dazu angehalten sind, CO2-neutral zu arbeiten und entsprechend in ihrer Geschäftstätigkeit unvermeidbare Emissionen auszugleichen, können sie diesbezügliche Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Das senkt ihre Steuerlast. Für Kommunen wiederum, die Klimaschutz betreiben, ergibt sich daraus die Gelegenheit, ihre CO2-Reduktion, die aus freiwilligen Projekten resultiert, den betreffenden Unternehmen als CO2-Ausgleich für deren Emissionen zu verkaufen. So lassen sich Mittel für den Klimaschutz generieren. Nach dieser Logik erschließt sich ein neuer Finanzierungskreislauf: der kommunale Klimaschutz als Betriebsausgabe. Dies erklärt der Wirtschaftsprüfer Christian Baumann, Gründer der Klimaschutzplattform Kom2Kom. Die Plattform vermittelt zwischen Kommunen, die zusätzliche Klimaschutzprojekte umsetzen, und Financiers, die eine CO2-Reduktion einkaufen.
Die Transformation steuerlich begünstigen
„Auf diese Weise lassen sich Transformationsprojekte mit steuerlichen Instrumenten begünstigen“, erklärt Baumann. Die Unternehmen, die etwa aus regulatorischen Gründen unvermeidbare CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbetrieb ausgleichen müssen, können die Kosten dafür als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, erklärt der Wirtschaftsprüfer. Damit können sie steuerbegünstigt in gemeinnützige Klimaschutzprojekte von Kommunen investieren, die mit freiwilligen Maßnahmen eine CO2-Einsparung erzielen.
Ein steuerlicher Sonderfall tritt dann ein, wenn es sich bei dem Unternehmen, das auf den CO2-Ausgleich abzielt, um eine Gesellschaft handelt, an der die Kommune, die die betreffende CO2-Reduktion vornimmt, beteiligt ist. Beispielsweise könnte es ein Stadtwerk sein. In diesem Fall könnte das Näheverhältnis zwischen dem Unternehmen und der Kommune zum steuerrechtlichen Problem werden. Denn die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzprojekts, die das Unternehmen als CO2-Ausgleichsmaßnahme vornimmt und steuerlich geltend macht, könnte als verdeckte Gewinnausschüttung an seinen Gesellschafter – an die Kommune – gewertet werden.
Impuls für den kommunalen Klimaschutz
„Nicht zuletzt deswegen ist eine Objektivierung des CO2-Ausgleichs und seines Preises notwendig“, sagt Baumann. Diese Objektivierung stellt sicher, dass die CO2-Ausgleichsmaßnahme weder zu teuer noch unter Wert gehandelt wird. Entsprechend habe man beispielsweise beim Design der Plattform Kom2Kom darauf geachtet, nicht nur die CO2-Relevanz der jeweiligen Klimaschutzmaßnahme zu validieren, sondern sie auch mit einem gängigen und akzeptierten Marktpreis zu bemessen. Sind derartige Kriterien erfüllt, ist der Handel mit der CO2-Ersparnis transparent und steuerlich nachvollziehbar.
So könnten sich kommunale Unternehmen auch Maßnahmen der „eigenen“ Kommune für ihre Klimabilanz anrechnen lassen und dafür ein marktübliches Entgelt zahlen, das zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahme beiträgt. Die CO2-Reduktionsleistung wiederum könnte das Unternehmen als reguläre Betriebsausgabe ansetzen. Für den kommunalen Klimaschutz ergäben sich aus diesem Modell neue Perspektiven. Dort, wo Betriebe – auch kommunale Unternehmen – ohnehin CO2-Ausgleichsmaßnahmen umsetzen müssen, ließ sich dies mit der Finanzierung von zusätzlichen Klimaschutzprojekten verbinden. „Das könnte dem kommunalen Klimaschutz einen Impuls verleihen“, meint Baumann.
Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen berichtet er über urbane Transformationsprozesse, die Stadtgesellschaft und die internationale Perspektive der Stadt. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.

