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Kommunaler Klimaschutz als Betriebsausgabe

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Dort, wo Unternehmen dazu angehalten sind, CO2-neutral zu arbeiten und ent­sprechend in ihrer Geschäftstätigkeit un­vermeidbare Emissionen auszugleichen, können sie diesbezügliche Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Das senkt ihre Steuerlast. Für Kommunen wiederum, die Klimaschutz betrei­ben, ergibt sich daraus die Gelegenheit, ihre CO2-Reduktion, die aus freiwilligen Projekten resultiert, den betreffenden Unternehmen als CO2-Ausgleich für deren Emissionen zu verkau­fen. So lassen sich Mittel für den Klimaschutz generieren. Nach dieser Logik erschließt sich ein neuer Finanzierungskreislauf: der kommunale Klimaschutz als Betriebsausgabe. Dies erklärt der Wirtschaftsprüfer Christian Baumann, Grün­der der Klimaschutzplattform Kom2Kom. Die Plattform vermittelt zwischen Kommunen, die zusätzliche Klimaschutzprojekte umsetzen, und Financiers, die eine CO2-Reduktion einkaufen.

Die Transformation steuerlich begünstigen

„Auf diese Weise lassen sich Transformations­projekte mit steuerlichen Instrumenten begüns­tigen“, erklärt Baumann. Die Unternehmen, die etwa aus regulatorischen Gründen unvermeid­bare CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbetrieb ausgleichen müssen, können die Kosten dafür als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, erklärt der Wirtschaftsprüfer. Damit können sie steuerbegünstigt in gemeinnützige Klimaschutz­projekte von Kommunen investieren, die mit freiwilligen Maßnahmen eine CO2-Einsparung erzielen.

Ein steuerlicher Sonderfall tritt dann ein, wenn es sich bei dem Unternehmen, das auf den CO2-Ausgleich abzielt, um eine Gesellschaft han­delt, an der die Kommune, die die betreffende CO2-Reduktion vornimmt, beteiligt ist. Beispiels­weise könnte es ein Stadtwerk sein. In diesem Fall könnte das Näheverhältnis zwischen dem Unternehmen und der Kommune zum steuer­rechtlichen Problem werden. Denn die Finanzie­rung des kommunalen Klimaschutzprojekts, die das Unternehmen als CO2-Ausgleichsmaßnahme vornimmt und steuerlich geltend macht, könn­te als verdeckte Gewinnausschüttung an seinen Gesellschafter – an die Kommune – gewertet werden.

Impuls für den kommunalen Klimaschutz

„Nicht zuletzt deswegen ist eine Objektivierung des CO2-Ausgleichs und seines Preises notwen­dig“, sagt Baumann. Diese Objektivierung stellt sicher, dass die CO2-Ausgleichsmaßnahme we­der zu teuer noch unter Wert gehandelt wird. Entsprechend habe man beispielsweise beim Design der Plattform Kom2Kom darauf geach­tet, nicht nur die CO2-Relevanz der jeweiligen Klimaschutzmaßnahme zu validieren, sondern sie auch mit einem gängigen und akzeptierten Marktpreis zu bemessen. Sind derartige Kriterien erfüllt, ist der Handel mit der CO2-Ersparnis trans­parent und steuerlich nachvollziehbar.

So könnten sich kommunale Unternehmen auch Maßnahmen der „eigenen“ Kommune für ihre Klimabilanz anrechnen lassen und dafür ein marktübliches Entgelt zahlen, das zur Finanzie­rung der Klimaschutzmaßnahme beiträgt. Die CO2-Reduktionsleistung wiederum könnte das Unternehmen als reguläre Betriebsausgabe ansetzen. Für den kommunalen Klimaschutz ergäben sich aus diesem Modell neue Perspek­tiven. Dort, wo Betriebe – auch kommunale Unternehmen – ohnehin CO2-Ausgleichsmaß­nahmen umsetzen müssen, ließ sich dies mit der Finanzierung von zusätzlichen Klimaschutzpro­jekten verbinden. „Das könnte dem kommuna­len Klimaschutz einen Impuls verleihen“, meint Baumann.

Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen berichtet er über urbane Transformationsprozesse, die Stadtgesellschaft und die internationale Perspektive der Stadt. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.