Viele Kommunen sehen die Existenz ihrer Krankenhäuser bedroht. Der Bund will sich vor der Krankenhausreform nicht zusätzlich engagieren.

Kommunen, deren Krankenhäuser finanziell angeschlagen sind, können bis auf weiteres keine kurzfristige Finanzhilfe des Bundes erwarten. Für eine zusätzliche Unterstützung der Krankenhäuser vor Inkrafttreten der anstehenden Krankenhausreform sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach „keinen Spielraum“. Dies teilt das Ministerium auf #stadtvonmorgen-Nachfrage mit.

Baden-Württemberg stellt „Rettungspaket“ bereit

Die Finanzlage vieler Krankenhäuser ist prekär. Daher werden die Rufe von Kommunen an Bund und Länder nach Finanzhilfe lauter. Immer wieder müssen Kommunen aus ihren Haushalten Millionensummen zur Verfügung stellen, um die Defizite ihrer Krankenhäuser aufzufangen. Unter anderem hatte der Deutsche Städtetag eine schnelle Überbrückungshilfe seitens des Bundes gefordert, um Krankenhäuser bis zur wichtigen Krankenhausreform zu stützen. Demgegenüber positioniert sich Lauterbach abwehrend.

Bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Reformvorhaben am 10. Juli sagte Lauterbach zwar, dass der Bund prüfe, „ob wir helfen oder nicht“. Doch mehr als eine Prüfung könne er nicht anbieten, eine Zusage könne der Bund nicht machen. „Es wird zu Krankenhausinsolvenzen kommen“, so der Minister, „es wird zu Schließungen kommen.“ Das Land Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche angekündigt, seinen Krankenhäusern ein „Rettungspaket“ in Höhe von 126 Millionen Euro schnüren zu wollen, um den Zeitraum bis zur Reform zu überbrücken.

Weniger Finanzdruck durch Vorhaltepauschalen

Tatsächlich sind laut Lauterbach, der sich auf Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft bezieht, „absehbar 20 bis 25 Prozent der Krankenhäuser von Insolvenz bedroht“. Gleichwohl sieht der Minister die Krankenhauslandschaft im Wandel. Kliniken würden mit oder ohne Reform sterben. Es gehe ein Konzentrationsprozess vonstatten, der auch durch die wachsende medizinische Qualität bedingt sei. Die nun geplante Reform biete aber den notwendigen Häusern eine Perspektive, heißt es aus dem Ministerium.

Dazu trage die mit der Reform beabsichtigte Umstellung des Abrechnungssystems von sogenannten Fallpauschalen auf Vorhaltepauschalen bei. Zukünftig werde stärker das Vorhalten von Leistungen und Kapazitäten berücksichtigt. Dies helfe gerade auch kleinen Kliniken auf dem Land mit niedrigeren Fallzahlen, die für eine flächendeckende Versorgung wichtig seien, den Kostendruck auszuhalten, ohne in die Menge zu gehen. Dabei blieben die Länder Herren der Krankenhausplanung: Sie sollen darüber entscheiden, welche Standorte welche Leistungen unter den Reformvoraussetzungen erbringen dürfen.

Lauterbach: Bund unterstützt bei Energiekosten

Zudem weist das Gesundheitsministerium gegenüber #stadtvonmorgen auf die bestehende Unterstützung der Krankenhäuser durch den Bund hin. Zusätzlich zur Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen helfe der Bund den Krankenhäusern mit Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Bis April 2024 stünden bis zu sechs Milliarden Euro bereit, um den steigenden Energiekosten zu begegnen.

Darüber hinaus bildeten die bestehenden Abrechnungsmechanismen durchschnittliche Kostensteigerungen im wesentlichen bereits ab, heißt es aus dem Lauterbach-Ministerium. Allerdings räumt eine Ministeriumssprecherin auf #stadtvonmorgen-Nachfrage durchaus ein, dass es diesbezüglich „systemimmanent zu einem Zeitverzug“ komme. Das Ministerium prüfe daher eine Beschleunigung des Finanzausgleichs – etwa „eine schnellere Berücksichtigung insbesondere von Tarifsteigerungen bei der Betriebskostenfinanzierung“ oder, „ob eine schnellere und zielgerichtete Auszahlung des Pflegebudgets zu einer besseren Liquidität der Krankenhäuser führen kann“.

a.erb@stadtvonmorgen.de

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