Bund-Länder-Gespräch: Hilfe für Kommunen

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Bund und Länder haben gestern am späten Abend ihr weiteres Vorgehen hinsichtlich der Ukrainepolitik beschlossen. Im Gespräch zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs wurden auch Anliegen der Kommunen erörtert. Unter anderem will der Bund zwei Milliarden Euro für die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Zudem sollen die Schutzsuchenden aus der Ukraine direkt den Status anerkannter Flüchtlinge erhalten. Damit fallen sie ab dem 1. Juni in die Grundsicherung des Sozialgesetzbuchs 2 (SGB2). Auch Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge wollen Bund und Länder optimieren. Konkrete Finanzhilfe über 2022 hinaus ist aber nicht vereinbart.

Zwei Milliarden Euro vom Bund für 2022

„Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, heißt es in dem gemeinsamen Beschluss. „Der Bund bekennt sich zu einer Mitverantwortung bei der Finanzierung.“ Bei einer Pressekonferenz mit Franziska Giffey, der Regierenden Bürgermeistern von Berlin, und dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsident Hendrik Wüst gestern Abend räumte Scholz ein, dass „mit diesen Entscheidungen natürlich nicht alle finanziellen Belastungen abgegolten sind“. Gleichwohl böten sie „die Grundlage, dass unser Land langfristig zusammenstehen und sich auf die konkrete Aufgabe der Hilfeleistung für die Integration konzentrieren kann, anstatt institutionell miteinander zu streiten“.

Bislang sind bereits über 300.000 Menschen aus der Ukraine, vorwiegend Frauen und Kinder, in der Bundesrepublik registriert. Die zwei Milliarden Euro, mit denen der Bund 2022 bei deren Aufnahme helfen will, gehen über einen erhöhten Umsatzsteueranteil pauschal an die Länder. Davon sollen 500 Millionen Euro die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge entlasten. 500 Millionen Euro sind für Lebenshaltungskosten bestimmt. Mit einer Milliarde Euro will sich der Bund an Kosten beteiligen, die etwa für Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheit oder Pflege anfallen.

Anfang November wollen Scholz und die Länderchefs dann eine Regelung für 2023 besprechen. Dabei geht es auch um eventuelle Ergänzungen für das Jahr 2022. Zudem sagt der Bund laut Beschluss zu, „einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine Regelung zur Verstetigung seiner Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration zu finden“, und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Bund und Länder wollen Registrierung und Verteilung

Darüber hinaus halten der Bundeskanzler und die Regierungschefs eine Registrierung der Schutzsuchenden aus der Ukraine „für unerlässlich“, wie es im gemeinsamen Beschluss heißt. Das diesbezügliche Procedere solle „rasch und unkompliziert“ ablaufen. Bislang gilt, dass sich die ukrainischen Flüchtlinge für 90 Tage visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten können.

„Die Registrierung durch die Ausländerbehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Polizeien oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Ausländerzentralregister muss spätestens dann erfolgt sein, wenn staatliche Leistungen beantragt werden.“ Eine Registrierung sei „nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Gewährleistung nationaler Sicherheitsinteressen geboten“.

Auch eine Verteilung der Flüchtlinge von großen Städten, die derzeit die Hauptlast der Aufnahme tragen, in andere Regionen und den ländlichen Raum sei „notwendig“. Dies müsse „zügig und gerecht“ geschehen. Laut Beschluss erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Der Bund koordiniert das Geschehen. Zudem will er „sich auf europäischer Ebene weiterhin für die Solidarität der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten einsetzen“.

Giffey: „Quantensprung für Integration“

Im Gegensatz zur Flüchtlingskrise 2015 sei das gestrige Bund-Länder-Gespräch äußert konstruktiv verlaufen, so Giffey. Die Bundesregierung vermeide Fehler der Vergangenheit. Dazu gehöre, dass die Flüchtlinge über das SGB2 nun unter anderem unmittelbar auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein können. Dies sei „ein Quantensprung für die Frage, ob Integration gelingt oder nicht“.

Aus Sicht der Städte Berlin, Cottbus und Hannover, die als Ankunftshubs in Deutschland wichtige Drehkreuze für die Verteilung von Flüchtlingen sind, beinhalte der Beschluss außerdem die Perspektive auf eine Entlastung. Weitere Gespräche über eine mögliche Kompensation ihrer logistischen und finanziellen Aufwendungen sind zugesagt. Hinsichtlich der Verteilung der finanziellen Verantwortung habe man „einen vertretbaren Kompromiss“ gefunden, so Wüst. „Mir war dabei besonders wichtig, dass wir gerade für unsere Kommunen eine schnelle und faire Lösung mit einer deutlichen Entlastung finden.“

Städtetag vermisst Finanzlösung über 2022 hinaus

Der Deutsche Städtetag begrüßt das Ziel, die Registrierung der Flüchtlinge zu forcieren und mit deren Verteilung auch in den ländlichen Raum die großen Städte zu entlasten. Dies entspricht den Forderungen, die der kommunale Spitzenverband im Kontext eines Kanzlergipfels vor wenigen Tagen formulierte. Nun komme es darauf an, dass diese Ziele „sehr schnell“ umgesetzt werden, sagt Städtetagpräsident Markus Lewe, Oberbürgermeister aus Münster.

Zudem müsse die Aufnahme und Versorgung der Menschen „als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ von Bund und Ländern finanziert werden. Der Beschluss ziele zwar in diese Richtung. Aber: Es müsse sichergestellt sein, dass mit den zwei Milliarden Euro des Bundes „und weiteren Mitteln der Länder die Kosten der Kommunen gedeckt werden“. Lewe bedauert, dass noch keine Entscheidung über eine Finanzierung über 2022 hinaus getroffen ist. Das sorge für „Planungsunsicherheit in den Kommunen“. Klar sei, dass die zugesagten Bundesmittel nicht alle Kosten auffangen. Die Länder müssten also „dringend aufstocken“. Dies betreffe „auch die bereits geleisteten Aufwendungen der Städte“.

Info

Intensiv begleitet #stadtvonmorgen die Reaktionen der deutschen Städte auf den Ukrainekonflikt. Hier geht es zu den neuesten Entwicklungen aus kommunaler Perspektive.

a.erb@stadtvonmorgen.de

Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen berichtet er über urbane Transformationsprozesse, die Stadtgesellschaft und die internationale Perspektive der Stadt. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.