Mit der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes will der Bund den Städten mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Straßenverkehr einräumen.

Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Darin werden den Ländern und Kommunen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Dies betrifft zum Beispiel die Ausweisung von Anwohnerparkplätzen und Tempo-30-Zonen sowie Sonderfahrspuren für klimafreundliche Fahrzeuge. Für die Kommunen ergeben sich neue Spielräume im Straßenverkehr.

Verkehrsunternehmen befürchten Fehlentwicklung

In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf empfiehlt der Bundesrat die Ausweitung der Parkbevorrechtigungen auf Unternehmen und Institutionen wie Vereine und Sozialeinrichtungen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag jedoch mit Hinweis auf den Vorrang der Anwohner ab. Kritik an der Ausweisung von Sonderspuren kommt vom Verband der Verkehrsunternehmen (VDV). Er weist darauf hin, dass dies zu Lasten von Busfahrstreifen gehen könnte. „Diese politische Diskussion birgt die Gefahr von mobilitätswendefeindlichen Trojanern“, sagt Werner Overkamp, Vizepräsident des VDV.

Kommunen fordern Entscheidungsfreiheit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) skeptisch. „Statt den Kommunen vor Ort passgenaue Entscheidungen zuzutrauen, plant der Gesetzgeber lediglich die Ermöglichung einzelner zusätzlicher Ausnahmen“, heißt es in der Stellungnahme des Kommunalverbandes. Die wachsende Zahl von Ausnahmen mache den Paragraf 45 Absatz 9 der StVO „immer unübersichtlicher und für die vollziehenden Behörden wie die Bevölkerung immer unverständlicher“.

Evaluierung soll weitere Potenziale heben

Bereits im parlamentarischen Verfahren wurde durch die Annahme eines Entschließungsantrags der Bundesregierung auf den Weg gegeben, „im ersten Halbjahr 2024 eine Evaluierung des Straßenverkehrsrechts vorzunehmen, um Digitalisierungspotenziale zu identifizieren, um daraus Vorschläge zu entwickeln für digitale Anwendungen wie zum Beispiel die digitale Parkraumkontrolle“. Weitere Forderungen des Bundestages betreffen die Weiterentwicklung des Anwohnerparkens sowie die Umsetzung der Vision Zero durch die Weiterentwicklung des Verkehrssicherheitsprogramms, die Stärkung der Barrierefreiheit und die Einrichtung von Sonderfahrspuren zur Erprobung neuer Mobilitätsformen.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

 

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